Allgemeine Geschäftsbedingungen

I. ALLGEMEINES

1. Unsere Angebote verstehen sich stets freibleibend. Die Bestellung und Nebenabreden gelten als angenommen, wenn sie von uns schriftlich bestätigt sind. Abweichende Bedingungen des Bestellers haben keine Gültigkeit, wenn sie von uns nicht ausdrücklich schriftlich bestätigt sind.
2. Der Auftraggeber ist an seine Bestellung 4 Wochen gebunden. Die
3. Ansprüche des Bestellers aus diesem Vertrag können ohne unsere schriftliche Zustimmung nicht abgetreten werden.
4. Werden nach Vertragsabschluss Umstände bekannt, welche einen Kredit nicht unbedenklich erscheinen lassen, so können wir Sicherstellung oder Vorauszahlung des Kaufpreises in voller Höhe einschließlich Nebenkosten verlangen oder vom Vertrag zurücktreten.


II. LIEFERUNG

1. Wir bemühen uns, die Lieferfristen einzuhalten. Sind vom Besteller Hilfsmittel irgendwelcher Art zu stellen, so läuft die Lieferfrist ab dem Tag der Beibringung. Ein Rücktritt steht dem Besteller frei, wenn der vereinbarte Liefertermin um mehr als 3
2. Alle außerhalb unseres Machtbereiches liegenden Umstände gelten als höhere Gewalt. Sie berechtigen uns, die Lieferung zu einem späteren Zeitpunkt vorzunehmen, einzustellen oder zu beschränken, ohne dass irgendwelche Ansprüche gegen uns erstehen.
3. Schadenersatzansprüche jeglicher Art für verspätete Lieferung oder wegen Nichterfüllung nach Ablehnung der Lieferung sind in jedem Falle ausgeschlossen.
4. Werden nachträgliche Änderungen gewünscht, so verlängert sich die Lieferfrist entsprechend.

5. Zeichnungen, Maße und Gewichtsangaben, Farbtöne, Angaben in der Beschreibung über Leistung, Betriebskosten usw. sind annährend und daher unverbindlich. Wir behalten uns Konstruktions- und Formänderungen während der Lieferzeit vor. An Kostenanschlägen, Zeichnungen und anderen Unterlagen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor, sie dürften Dritten nicht zugänglich gemacht werden.
6. Wir erhalten von unseren Lieferanten Liefertermine, die der jeweiligen Liefersituation entsprechen. Dementsprechend geben wir unsere Liefertermine mit bestem Wissen und Gewissen an unsere Käufer.


III. VERSAND

1. Jeder Versand erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Bestellers, für Transportschäden übernehmen wir keine Haftung.
2. Eine Versicherung gegen Transportschäden wird nur auf Wunsch des Bestellers vorgenommen und geht zu seinen Lasten. Für die Durchführung der Versicherung übernehmen wir keine Haftung.


IV. PREISE

1.Unsere Preise gelten netto ab Lieferwerk, ausschließlich Verpackung, Fracht, Porto- und Versandspesen. Abweichungen bedürfen unserer besonderen Bestätigung.
2. Die Verpackung wird billigst berechnet und geht zu Lasten des Bestellers. Sie braucht nicht zurückgenommen werden.
3. Vermehrte Herstellungskosten, besonders bei Abschlüssen von längerer Dauer, infolge höherer Materialpreise, Lohnerhöhungen und dergleichen berechtigen uns zu einer entsprechenden Preiserhöhung, wenn diese zwischen Auftragsannahme und Lieferung eintreten.


V. ZAHLUNG

1. Sämtliche Zahlungen haben, wenn nichts anderes vereinbart, sofort ohne Abzug zu erfolgen.
2. Zahlungsanweisungen, Schecks, Wechsel werden nur zahlungshalber angenommen unter Berechnung der vollen Einziehungs- und Diskontspesen.
3. Kommt der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nach, oder verstößt er gegen weitere aus dem Vertrag sich ergebene Verpflichtungen, so wird die gesamte Restschuld fällig, auch soweit Wechsel mit späterer Fälligkeit laufen. Dasselbe gilt, wenn der Bestseller seien Zahlungen einstellt oder über sein Vermögen das gerichtliche Vergleichsverfahrungen oder der Konkurs eröffnet wird.


VI. EIGENTUMSVORBEHALT

1. Die verkaufte Ware bleibt bis zur vollen Bezahlung sämtlicher, auch der künftig entstehenden Forderungen gegen-über dem Besteller aus der Geschäftsverbindung unser Eigentum.
2. Der Besteller ist nicht berechtigt, den in unserem Eigentum stehenden Gegenstand zu verpfänden oder zu Sicherung zu übereignen.
3. Bei Pfändungen oder sonstiges Eingriffen von Gläubigern hat der Besteller uns sofort durch eingeschriebenen Brief Mitteilung zu
machen. Etwa entstandene Kosten durch Maßnahmen zur Beseitigung des Eingriffs insbesondere von Interventionsprozessen hat der Besteller zu tragen.
4. Wird die Restschuld aus den in Zff. V, Abs. 3 genannten Gründen fällig und erfolgt keine sofortige Bezahlung so sind wir berechtigt, die gelieferte Ware unter Ausschluß jeglichen Zurückhaltungsrechts wieder in unseren Besitz zu nehmen und zu diesem Zweck das Grundstück und die Räume, in denen sich die Ware befindet, unbeschadet der Zahlungsverpflichtung des Bestellers, die wieder in Besitz genommen Gegenstände durch freihändigen Verkauf bestmöglichst zu verwerten. Der Erlös nach Abzug der Kosten wird dem Besteller auf seine Restschuld gutgebucht. Ein darüber hinaus gehender Erlös wird ihm ausbezahlt.


VII. MÄNGELRÜGEN

1. Beanstandungen können nur innerhalb von 8 Tagen nach Eingang der Lieferung geltend gemacht werden. Sie sind auch bei Lieferung durch Vertreter unmittelbar uns zu melden.
2. Mängel, die nachweisbar durch schlechtes Material oder durch mangelhafte Arbeit entstanden sind, werden unter der Voraussetzung,
dass eine Veränderung an dem Gegenstand nicht vorgenommen wurde, von uns behoben. Es steht uns frei, die mangelhaften Stücke durch neue zu ersetzen, oder die Mängel in unserem Werk zu beseitigen. Irgendwelche darüber hinausgehende Ansprüche auf Wandlung, Minderung oder Schadenersatz können nicht erhoben werden. Die Kosten des Transportes des Kaufgegenstandes gehen zu Lasten des Bestellers.


VIII. GEWÄHRELEISTUNG

1. Wir gewährleisten eine dem jeweiligen Stand der Technik entsprechende Fehlerfreiheit in Werkstoff und Werkarbeit, während der Dauer von 6 Monaten vom Tage der Lieferung ab. Die Gewährleistung geht nach unserer Wahl auf Reparatur des gelieferten Gegenstandes oder Ersatz der eingesandten Teile. Teile die ersetzt werden sollen, sind porto- oder frachtfrei einzusenden. Ersetzt werden in allen Fällen nur die Teile, die Fehler im Werkstoff oder in der Werkarbeit aufweisen und die durch diese Teile trotz sachgemäßer Behandlung desGegenstands zwangsläufig beschädigten Teile. Ersetzte Teile gehen vorbehaltslos in unser Eigentum über.
2. Ein Anspruch auf Wandlung oder Minderung besteht nicht. Ebenso wenig haften wir für mittelbaren oder unmittelbaren Schaden.
3. Die Gewährleistung erlischt, wenn der Kaufgegenstand von Fremder Seite oder durch Einbau von Teilen fremder Herkunft verändert worden ist und der Schaden in ursächlichem Zusammenhang mit der Veränderung steht. Die Gewährleistung erlischt weiter, wenn derKäufer die Vorschriften über die Behandlung des gelieferten Gegenstandes nicht befolgt und insbesondere die Betriebs- und Wartungsvorschriften nicht einhält. Natürlicher Verschleiß und Beschädigungen, die auf fahrlässige oder unsachgemäße Behandlung zurückzuführen sind, sind von der Gewährleistung ausgeschlossen. Gewährleistungsansprüche werden nur dann berücksichtigt, wenn sie unverzüglich nach Feststellung des Mangels schriftlich erhoben werden.
4. Für gebrauchte Gegenstände wird keine Gewähr geleistet.
5. Für Reifen, elektrische Ausrüstung, Aggregate und Zusatzgeräte gelten die jeweiligen Garantiebestimmungen der Zulieferer, die ich entsprechend an unsere Käufe abtrete.
6.Für sämtliche von uns nicht hergestellten Gegenstände sind die Gewährleistungsbestimmungen unserer Lieferanten maßgebend.


IX. ERFÜLLUNGSORT & GERICHTSSTAND

Erfüllungsort und Gerichtsstand für beide Teile, für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung, auch für Klagen im Wechsel-, Scheck- und Urkundenprozess ist Ulm.